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Schulreglement

Einleitung:
Dieses Schulreglement gilt für alle Schulkinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die an der Musikschule Oberrheintal unterrichtet werden.

  1. An- und Abmeldungen
    Ein- und Austritte erfolgen auf den Semester- resp. Schuljahreswechsel. An- und Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen:
    • für das Herbstsemester bis 31. Mai
    • für das Frühlingssemester bis 31. Dezember

Wenn keine fristgerechte Abmeldung erfolgt, gilt die Schülerin oder der Schüler für das folgende Semester automatisch als angemeldet. Bei Austritt aus der Volksschule ist zur Fortführung des Musikunterrichts eine Neuanmeldung erforderlich.
Für ausserordentlichen Aufwand im Zusammenhang mit verspäteten An- oder Abmeldungen kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

  1. Tarif und Rechnungsstellung
    Die Rechnung für das Schulgeld wird halbjährlich, jeweils nach Semesterbeginn versandt und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Auf Wunsch kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
    Die Rechnung basiert auf dem bei Semesterbeginn gültigen Tarif. Wird das Schulgeld nicht rechtzeitig bezahlt, hat die Musikschule das Recht, den Unterricht für die betreffenden Schülerinnen und Schüler bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
  1. Instrumentalunterricht
    Der Instrumentalunterricht findet in der Regel als Einzelunterricht statt. Ensemble- und Gruppenunterricht muss von der Schulleitung bewilligt werden (Orchester, Band, Chor etc.).
    In Absprache zwischen Schülerin/Schüler und Lehrperson können einzelne Lektionen durch Ensembleproben und Ähnliches ersetzt werden (z.B. zur Vorbereitung von Konzerten und anderen Projekten). Die Jahresunterrichtszeit der Schülerin oder des Schülers soll dadurch nicht reduziert werden.
    Die Regelungen für den Instrumentalunterricht werden für den Gesangsunterricht und den Tanzunterricht sachgemäss angewendet. Beim Tanz bildet Einzelunterricht die Ausnahme.
  1. Einteilung, Stundenplan und Schuljahr
    Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Musiklehrpersonen erfolgt durch die Schulleitung. Schriftlich eingereichten Wünschen wird nach Möglichkeit entsprochen.
    Die Musiklehrperson erstellt rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres den Stundenplan. Sie nimmt Rücksicht auf die Schulstunden der Volksschule und die Unterrichtsräume. Der Unterricht kann auch an freien Nachmittagen und über die Mittagszeit erteilt werden.
    Der Instrumentalunterricht im neuen Schuljahr beginnt ab Montag nach den Schulferien. Das Schuljahr der MSOR deckt sich mit dem Schuljahr der Volksschule. Die Ferien entsprechen dem Ferienplan der Volksschule am Unterrichtsort.
  1. Unterrichtsbesuch und Absenzenwesen
    Die Lehrperson bestimmt den Unterrichtsort. Sie nimmt nach Möglichkeit Rücksicht auf den Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Diese sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Abwesenheiten sind frühzeitig vor dem Unterricht der Lehrperson zu melden. Durch Schülerin oder Schüler versäumte Stunden gelten grundsätzlich als verfallen.
    Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung erfolgt bei Wegzug. Bei längerer Krankheit oder Unfall (ärztliches Zeugnis) wird ab der dritten ausfallenden Lektion eine Gutschrift gewährt (zwei Lektionen Selbstbehalt).
    Wegen Lager, Sportwochen und sonstigen Anlässen der Volksschule ausgefallener Musikunterricht wird nicht vor- oder nachgeholt.
    Wegen Abwesenheit der Lehrperson verursachte Ausfälle von mehr als einer Lektion werden vor- bzw. nachgeholt, oder es wird ein entsprechender Teil des Schulgeldes zurückerstattet.
  1. Mitarbeit der Eltern
    Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten tragen nach ihren Möglichkeiten zur erfolgreichen Ausbildung der Musikschüler und Musikschülerinnen bei. Sie dürfen den Unterricht ihrer Kinder jederzeit besuchen; ein Austausch mit den Lehrpersonen ist erwünscht.
    Die Lehrpersonen geben regelmässige Rückmeldungen zum Unterricht und pflegen den Kontakt zu den Erziehungsberechtigen.
  1. Instrumente und Musikalien
    Die Kosten für Instrumente und Zubehör wie Noten, Instrumentenpflege usw. gehen zulasten der Schüler und Schülerinnen bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  1. Schüler-Unfallversicherung
    Die Versicherung ist Sache der Schüler und Schülerinnen bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  1. Kommunikation
    Die Musikschule kommuniziert mit den verschiedenen Anspruchsgruppen über unterschiedliche Wege. Sie bevorzugt die elektronische Kommunikation.
    Alle an der Musikschule tätigen Personen halten sich jederzeit an die Vorschriften zum Datenschutz.
  1. Fern- und Online-Unterricht
    Falls notwendig  kann der Präsenzunterricht durch Online-Unterricht ersetzt werden. Über die Durchführung von Fernunterricht entscheidet die Schulleitung. Die Form bestimmt die Lehrperson zusammen mit der Schülerin oder dem Schüler.

ANMELDUNG MCheck 1

Anmeldeschluss
9. Februar 2022

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